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Tagesplätze

Unser Ziel ist, Menschen mit Behinderung eine sinnvolle Tagesgestaltung und eine ihren Neigungen entsprechende Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur zu bieten. Die Tagesbeschäftigten erfahren durch ihre Arbeit Akzeptanz und Wertschätzung. Sie wohnen ausserhalb der SSBL und verbringen nur die Arbeitstage bei der SSBL.

Die Tagesbeschäftigten können zwischen handwerklichen, körperorientierten und musisch-kreativen Ateliers wählen. Sie verbringen werktags jeweils vor- und nachmittags mehrere Stunden in einem Atelier. In den handwerklichen Ateliers werden auch Produkte zum Verkauf hergestellt.

Tagesplatzangebot

Tagesplätze umfassen die Begleitung und Betreuung von Frauen und Männern mit geistiger und mehrfacher Behinderung (in der Regel ab 18 Jahren) im Bereich Arbeit und Beschäftigung:

Tagesplätze bieten wir in Bad Knutwil, Wolhusen und Emmen-Rathausen an.

  • Tagesbeschäftigung ohne Lohn wird tagsüber an maximal 5 Arbeitstagen in der Woche während 220 Tagen im Jahr angeboten. Pro Kalenderjahr können maximal 6 Wochen Ferien bezogen werden.
  • Die Tagesbeschäftigten wohnen ausserhalb der SSBL.
  • Es bestehen diverse Transportmöglichkeiten (SSBL-Bus, Taxi oder öffentlicher Verkehr).
  • Während der eigentlichen Beschäftigungszeit von je 2–3 Stunden am Vormittag und am Nachmittag werden die Tagesbeschäftigten in Ateliers in verschiedenen Arbeitsangeboten begleitet. In einem Atelier werden im Durchschnitt fünf Tagesbeschäftigte durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter betreut.
  • Während der Mittags- und Ruhezeit werden die Tagesbeschäftigten je nach Bedarf begleitet und betreut.
  • Die Angebote werden nach Arbeitsinteressen der Tagesbeschäftigten, den Ressourcen und dem Bedarf der Institution zusammengestellt.
  • Die Finanzierung ist in der Kostenbeteiligungsordnung Tagesplätze geregelt.

Kontakt

Knutwil/Arbeiten in Ateliers
SSBL Stiftung für selbstbestimmtes und begleitetes Leben
Knutwil/Arbeiten in Ateliers
Bad Knutwil
6213 Knutwil

Luzern

Ausserkantonale Finanzierung: IVSE anerkannt

Behinderungsarten

  • Körperliche Behinderung
  • Kognitiv/Geistige Behinderung Schwerpunkt
  • Sinnesbehinderung
  • Hirnverletzung
  • Autismusspektrum
  • Auf den Rollstuhl angewiesen

Tätigkeitsfelder

  • Malen / Werken / Gestalten
  • Handarbeit / Textiles / Nähen
  • Kochen / Backen / Hauswirtschaft
  • Garten / Tiere / Landwirtschaft
  • Singen / Musizieren
  • Sport / Bewegung / Spiel

Freie Plätze

  • Tagesstruktur

    • Tagesstruktur

      Arbeiten in Ateliers

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      Ausserkantonale Finanzierung: IVSE anerkannt

      Behinderungsarten
      • Körperliche Behinderung
      • Kognitiv/Geistige Behinderung
      • Sinnesbehinderung
      • Autismusspektrum
      • Auf den Rollstuhl angewiesen
      Tätigkeitsfelder
      • Malen / Werken / Gestalten
      • Handarbeit / Textiles / Nähen
      • Kochen / Backen / Hauswirtschaft
      • Garten / Tiere / Landwirtschaft
      • Singen / Musizieren

Informationen über die Institution "SSBL Stiftung für selbstbestimmtes und begleitetes Leben"

Tagesstruktur

51 Plätze (3 frei)

Wohnen

309 Plätze (1 frei)

Arbeiten

30 Plätze (2 frei)

«Z’mitts drin» seit 1971

Die SSBL unterstützt seit mehr als 50 Jahren Menschen mit Beeinträchtigungen. Eine Behinderung liegt vor, wenn die Selbstständigkeit oder die Integration in geschützte Werkstätten aufgrund von Einschränkungen nicht mehr möglich ist. Die SSBL bietet diesen Menschen einen Lebensraum, in dem sie wohnen, arbeiten und an vielfältigen Freizeitaktivitäten teilnehmen können.

Rund 860 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen sich täglich für das Wohl der betreuten Menschen ein. Sie unterstützen die Menschen mit einer Beeinträchtigung, unabhängig von Leistungsfähigkeit, Pflegebedürftigkeit und Verhalten, möglichst lebenslang. Sie setzen sich dafür ein, dass ihre persönlichen Fähigkeiten erhalten und entwickelt werden.  

«Z'mitts drin» ist das Leitmotiv der SSBL. In der Betreuung, Verwaltung und Leitung stehen immer die Menschen mit schwerer Behinderung im Zentrum. Die Stiftung ist keine Insel: Mit ihren 39 Wohngruppen im Kanton Luzern ist sie mitten in der Gesellschaft und übernimmt Verantwortung im Netzwerk von Staat, Angehörigen, Verbänden und Partnerinstitutionen.

Die SSBL verfügt über einen Leistungsauftrag und eine Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Luzern. Die SSBL ist gemäss dem Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG) des Kantons Luzern anerkannt. Das heisst, dass für Leistungsabgeltungen, Besoldung, Budgetierung, Jahresrechnung usw. die Vorgaben des Kantons Luzern gelten.


Kontakt

SSBL Stiftung für selbstbestimmtes und begleitetes Leben
SSBL Stiftung für selbstbestimmtes und begleitetes Leben
Rathausen 2
6032 Emmen