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Informationen zum Standort

Wohnplätze

Im Wohnhaus Striterhof  leben 10 Personen. Sie finden bei der SSBL ein Zuhause, auf Wunsch bis an ihr Lebensende.   

Die Wohngruppe ist durchmischt nach Alter, Geschlecht, Behinderungsart, Mobilität, Kommunikationsmöglichkeiten, Verhaltensauffälligkeiten und Betreuungsintensität.

Kontakt

Pfaffnau / Wohngruppe Striterhof
SSBL Stiftung für Selbstbestimmtes und Begleitetes Leben
Pfaffnau / Wohngruppe Striterhof
Dorfstrasse 22
6264 Pfaffnau

Luzern

Ausserkantonale Finanzierung: IVSE anerkannt

Behinderungsarten

  • Körperliche Behinderung
  • Kognitiv/Geistige Behinderung Schwerpunkt
  • Sinnesbehinderung
  • Hirnverletzung
  • Autismusspektrum
  • Auf den Rollstuhl angewiesen

Wohnform

  • Wohnen in der Aussenwohngruppe

Informationen über die Institution "SSBL Stiftung für Selbstbestimmtes und Begleitetes Leben"

Tagesstruktur

48 Plätze (3 frei)

Wohnen

102 Plätze

Arbeiten

30 Plätze (3 frei)

«Z’mitts drin» seit 1971

Die SSBL betreut seit über 50 Jahren Menschen mit schwerer Behinderung. Schwer ist eine Behinderung dann, wenn ein selbstständiges Leben oder eine Integration in geschützten Werkstätten aufgrund der Einschränkungen nicht mehr möglich ist. Die SSBL bietet diesen Menschen einen Lebensplatz. Sie können in der SSBL wohnen, arbeiten und verschiedene Freizeitangebote nutzen.  

Rund 860 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen sich täglich für das Wohl der betreuten Menschen ein. Sie unterstützen die Menschen mit einer Beeinträchtigung, unabhängig von Leistungsfähigkeit, Pflegebedürftigkeit und Verhalten, möglichst lebenslang. Sie setzen sich dafür ein, dass ihre persönlichen Fähigkeiten erhalten und entwickelt werden.   

«Z'mitts drin» ist das Leitmotiv der SSBL. In der Betreuung, Verwaltung und Leitung stehen immer die Menschen mit schwerer Behinderung im Zentrum. Die Stiftung ist keine Insel: Mit ihren 39 Wohngruppen im Kanton Luzern ist sie mitten in der Gesellschaft und übernimmt Verantwortung im Netzwerk von Staat, Angehörigen, Verbänden und Partnerinstitutionen.

Die SSBL verfügt über einen Leistungsauftrag und eine Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Luzern. Die SSBL ist gemäss dem Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG) des Kantons Luzern anerkannt. Das heisst, dass für Leistungsabgeltungen, Besoldung, Budgetierung, Jahresrechnung usw. die Vorgaben des Kantons Luzern gelten.


Kontakt

SSBL Stiftung für Selbstbestimmtes und Begleitetes Leben
SSBL Stiftung für Selbstbestimmtes und Begleitetes Leben
Rathausen 2
6032 Emmen