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Für wen ist meinplatz.ch?

Meinplatz.ch ist primär eine Plattform für erwachsene Menschen mit Behinderung (IV-berechtigt, d.h. eine IV-Rente beziehen oder in Aussicht haben), aber auch für Personen, die Menschen mit Behinderung bei der Suche unterstützen (z.B. Angehörige, beratende und zuweisende Stellen sowie Behörden).

Ganz im Sinne der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) und Inklusion setzen sich die kantonalen Ämter zusammen mit der Stiftung meinplatz.ch dafür ein, dass Menschen mit Behinderung

  • freien Zugang zu Informationen haben,
  • eine Übersicht über die Vielfalt der Angebote erhalten,
  • selbstbestimmt ihr Leben gestalten können und eine Wahlfreiheit haben.

Deshalb ist meinplatz.ch barrierefreie, auf die Bedürfnisse der Nutzenden ausgerichtet und stets aktuell. Meinplatz.ch erfüllt die Anforderungen der internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte WCAG 2.1 und wurde von «Zugang für alle» zertifiziert.

Welche Kantone sind dabei?

Meinplatz.ch ist in folgenden Kantonen verfügbar:
Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Glarus, Luzern, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Wallis, Zug, Zürich.

Karte der Schweiz, beteiligte Kantone in grün

Ist Ihr Kanton noch nicht dabei? Dann kommt er vielleicht demnächst dazu, denn meinplatz.ch ist eine Plattform, die dynamisch wächst, mit dem Ziel, alle Schweizer Kantone zu umfassen.

Welche Angebote finden Sie auf meinplatz.ch und wer bietet diese an?

Auf meinplatz.ch sind alle qualitätsgeprüften Angebote der Bereiche Wohnen und Arbeiten sowie Tagesstruktur für Menschen mit Behinderung der beteiligten Kantone zu finden. Die Angebote werden teils von den Kantonen mitfinanziert. Es sind aber auch Angebote zu finden, die nicht von den Kantonen mitfinanziert werden. Alle Angebote, unabhängig davon, ob diese mitfinanziert werden oder nicht, werden von Leistungsanbietenden mit einer kantonalen Qualitätsprüfung bereitgestellt.

Gesetzliche Grundlagen der Anbieter und Angebote

Die gesetzlichen Grundlagen sind einerseits auf Bundesebene und andererseits auf kantonaler Ebene geregelt.

Folgende Gesetze bilden die Grundlagen auf Bundesebene:

Das Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG): In diesem Gesetz geht es um die Institution (Leistungsanbieter). Sind Sie daran interessiert, was genau im Gesetz steht? Dann finden Sie den Gesetzestext unter: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20051694/index.html

Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG): In diesem Gesetz geht es besonders um die Leistungsberechtigung und den Invaliditätsbegriff (vgl. Art. 8 ATSG). Sind Sie daran interessiert, was genau im Gesetz steht? Dann finden Sie den Gesetzestext unter: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20002163/index.html

Basierend auf den Bundesgesetzen hat jeder Kanton sein kantonales Gesetz. Darin ist genau beschrieben, welche Qualitätsnachweise eine Institution erbringen muss, um als Institution Angebote für Menschen mit Behinderung bereitzustellen. Die Aufsicht über die Institutionen liegt bei den Kantonen.

Bei den beteiligten Kantonen sind die Institutionen, die folgenden gesetzlichen Grundlagen unterstellt sind, bei meinplatz.ch dabei und publizieren ihre Angebote:

  • Kanton Aargau: Institutionen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen gemäss Gesetz über Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen (Betreuungsgesetz) SAR 428.500 und Verordnung über die Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen (Betreuungsverordnung) SAR 428.511.
  • Appenzell Ausserrhoden: Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung mit Betriebsbewilligung gemäss Art. 48 ff. des Gesundheitsgesetzes (bGS 811.1) mit/ohne Anerkennung gemäss Gesetz über die Kantonsbeiträge an Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (bGS 852.6).
  • Appenzell Innerrhoden: Institutionen mit einer kantonale Betriebsbewilligung/Anerkennung gemäss Art. 27 Abs. 1 des Gesetzes über die Sozialhilfe (ShiG; GS 850.000) und Art. 15 und 16 der Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (GS 850.010).
  • Kanton Basel-Landschaft: Leistungserbringende (Wohnheime, institutionelle Wohnbegleitungen oder Anbietende eines Arbeits- bzw. Tagesgestaltungsplatzes), welche über eine Anerkennung gemäss § 27 des Behindertenhilfegesetz (BHG) verfügen, sowie ausgewählte Leistungserbringende, welche im Rahmen der Erbringung von weiteren Leistungen (§ 9, BHG) über eine Leistungsvereinbarung mit der BKSD des Kanton Basel-Landschaft verfügen.
  • Kanton Basel-Stadt: Leistungserbringende (d.h. Wohnheime, institutionelle Wohnbegleitungen oder Anbietende eines Arbeits- bzw. Tagesgestaltungsplatzes), welche über eine Anerkennung gemäss §27 des Gesetzes über die Behindertenhilfe (BHG) verfügen, sowie Leistungserbringende, welche im Rahmen von weiteren Leistungen (§9, BHG) über eine Leistungsvereinbarung mit der Abteilung Behindertenhilfe des Kantons Basel-Stadt verfügen.
  • Kanton Bern: Bewilligte Institutionen mit und ohne Leistungsvertrag gemäss dem Gesetz über die soziale Leistungsangebote (SLG; BSG 860.2).
  • Kanton Glarus: Beschluss des Regierungsrates des Kantons Glarus «Konzept des Kantons Glarus zur Förderung der Eingliederung von erwachsenen Menschen mit Behinderung» gemäss Art. 10 IFEG. Sozialhilfegesetz Art. 39 Abs. 2 «Ausserkantonale Unterbringung».
  • Kanton Luzern: Soziale Einrichtungen gemäss § 2 Abs. 1 des Gesetzes über soziale Einrichtungen (SEG, SRL Nr. 894).
  • Kanton Schaffhausen: Institutionen gemäss Art 40 des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe und soziale Einrichtungen (SHEG).
  • Kanton Schwyz: Institutionen, die über eine kantonale Betriebsbewilligung und einen Leistungsvertrag im Sinne des kantonalen Gesetzes über soziale Einrichtungen vom 28. März 2007 (SEG) und der Verordnung über Behinderteneinrichtungen vom 13. November 2007 (BehiVO) haben.
  • Kanton Solothurn: Institutionen, die über eine kantonale Betriebsbewilligung im Sinne von §§ 21 und 22 des Sozialgesetzes vom 31. Januar 2007 (SG; BGS 831.1) verfügen.
  • Kanton St. Gallen: Leistungserbringer für stationäre Wohnangebote und Tagesstrukturen mit Bewilligung nach Art. 9 und Organisationen nach Art. 6 des Gesetzes über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung vom 7. August 2012 (sGS 381.4; abgekürzt BehG).
  • Kanton Thurgau: Institutionen, die über eine kantonale Betriebsbewilligung im Sinne von 850.1. Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe/Art. 850.71 Heimaufsichtsverordnung (HAV) verfügen.
  • Wallis: Betriebsbewilligung an Institutionen für die Beherbergung und die Beschäftigung von erwachsenen Personen mit einer Behinderung oder mit Suchtabhängigkeiten, Richtlinie betreffend die Erstellung von Leistungsaufträgen mit den Betriebsberechtigten sozialen Institutionen des Erwachsenenbereichs.
  • Kanton Zug: Institutionen, die über eine kantonale Betriebsbewilligung/Anerkennung im Sinne des Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG) BGS 861.5 und der Verordnung zum Gesetz über soziale Einrichtungen (SEV) BGS 861.512 verfügen.
  • Kanton Zürich: Wohnheime, Tagesstätten und Werkstätten für invalide Personen im Erwachsenenalter mit Betriebsbewilligung (mit oder ohne Beitragsberechtigung) gemäss Gesetz über Invalideneinrichtungen für erwachsene Personen und den Transport von mobilitätsbehinderten Personen (IEG) vom 1. Oktober 2007.

Welche Institutionen bieten an?

Jede Institution mit einer kantonalen Anerkennung/Bewilligung muss ihr Angebot auf meinplatz.ch ausschreiben. Es gibt zusätzlich Institutionen, denen es freigestellt wird, ob sie Ihr Angebot publizieren oder nicht (Bsp. Institutionen ohne Leistungsverträge); diese werden vom jeweiligen Amt benannt. Insgesamt finden Sie die Angebote von 510 Institutionen auf meinplatz.ch. Die Institutionen, die publizieren, werden einmal pro Monat aufgefordert, ihre Daten zu aktualisieren.

Folgende Institutionen pro Kanton publizieren auf meinplatz.ch:

  • Kanton Aargau: 39 anerkannte und 15 bewilligte Institutionen für Menschen mit Behinderung.
  • Kanton Appenzell Ausserrhoden: 13 anerkannte und 2 bewilligte Institutionen für Menschen mit Behinderung
  • Kanton Appenzell Innerrhoden: Steig Wohnen und Arbeiten
  • Kanton Basel-Landschaft: 23 bewilligte Institutionen für Menschen mit Behinderung
  • Kanton Basel-Stadt: 35 bewilligte Institutionen für Menschen mit Behinderung
  • Kanton Bern: 98 bewilligte Institutionen mit Leistungsvertrag und 12 bewilligte Institutionen ohne Leistungsvertrag
  • Kanton Glarus: Folgenden 4 Institutionen; Fridlihuus, glarnersteg, Menzihuus, Teen Challenge Schweiz.
  • Kanton Luzern: 20 bewilligte soziale Einrichtungen
  • Kanton Schaffhausen: Folgenden 8 Institutionen: altra schaffhausen, Benessere, diheiplus, ILGENPARK, Lindli-Huus, Recovery, Stiftung Schönhalde, Stiftung Ungarbühl.
  • Kanton Schwyz: BSZ Stiftung, Behindertenwohnheim Höfli, Stiftung Phönix Schwyz, St. Antonius.
  • Kanton Solothurn: 30 bewilligte Institutionen
  • Kanton St. Gallen:  38 bewilligte Institutionen, die Sie im Verzeichnis unter folgendem Link finden; dazu noch Koosa und Pro Infirmis St. Gallen-Appenzell, die nur Angebote im Bereich Wohnen (Ambulante Wohnbegleitung mit eigenem Mietvertrag) anbieten.
  • Kanton Thurgau: 35 bewilligte Institutionen
  • Kanton Wallis: 16 bewilligte Institutionen für Menschen mit Behinderung 
  • Kanton Zug: 12 bewilligte Institutionen für Menschen mit Behinderung
  • Kanton Zürich: 112 Institutionen für Menschen mit Behinderung mit einer Betriebsbewilligung (mit und ohne Beitragsberechtigung). Ein Verzeichnis dieser Institutionen finden Sie auf der Internet-Seite des Kantonalen Sozialamtes: https://www.zh.ch/de/soziales/leben-mit-behinderung/einrichtungen-menschen-mit-behinderung.html

Was auf meinplatz.ch nicht angeboten wird

Es gibt aber auch Angebote, die Sie auf meinplatz.ch nicht finden. Dies sind zum Beispiel folgende:

  • Assistenzdienstleistungen, bei denen Menschen mit Behinderungen die direkten Auftraggeber sind. Hierzu gibt es die CléA Assistenzplattform; diese finden Sie unter folgendem Link: https://www.clea.app/
  • IV-Eingliederungsmassnahmen wie Ausbildungs-Angebote oder Integrations-Massnahmen. Unter „Hilfe“ finden Sie eine Anleitung, wo Sie diese Angebote finden.
  • Einrichtungen im Bereich der Sozial- und Suchthilfe
  • Einrichtungen des Strafvollzugs
  • Kinder-, Jugend- sowie Alters- und Pflegeheime

Wer ist Träger von meinplatz.ch?

Die Online-Angebotsplattform meinplatz.ch ist ein Gemeinschaftsprojekt der beteiligten kantonalen Ämter, der Begleitgruppen und der Stiftung meinplatz.ch.

Beteiligte kantonale Ämter

Die kantonalen Ämter finanzieren das gemeinnützige Projekt meinplatz.ch, damit die Nutzung für Suchende und Anbietende kostenlos ist und frei von Werbung. Zusätzlich verpflichten die kantonalen Ämter alle bewilligten/anerkannten Institutionen, die Angebotsinformationen auf meinplatz.ch zu publizieren und aktuell zu halten. Jeder beteiligte Kanton hat einen Sitz im Lenkungsausschuss. Der Lenkungsausschuss bestimmt, wie die Online-Angebotsplattform meinplatz.ch fachlich weiterentwickelt wird. 

Kanton Aargau, Departement Bildung, Kultur und Sport, Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten

Logo Aargau (Link)

Kanton Appenzell Ausserrhoden, Departement Gesundheit und Soziales, Amt für Soziales

Logo Appenzell Ausserrhoden (Link)

Kanton Appenzell Innerrhoden, Gesundheits- und Sozialdepartement, Sozialamt

Logo Appenzell Innerrhoden (Link)

Kanton Basel-Landschaft, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote

Logo Basel-Landschaft (Link)

Kanton Bern, Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI), Amt für Integration und Soziales (AIS)

Logo Bern (Link)Amt für Sozialbeiträge, Abteilung Behindertenhilfe im Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt

Logo Basel-Stadt (Link)

Departement Volkswirtschaft und Inneres Kanton Glarus, Hauptabteilung Soziales

Logo Glarus (Link)

Kanton Luzern, Dienststelle Soziales und Gesellschaft

Logo Luzern

Kanton Schaffhausen, Departement des Innern, kantonales Sozialamt

Logo Schaffhausen (Link)

Kanton Schwyz, Departement des Innern, Amt für Gesundheit und Soziales

Logo Schwyz (Link)

Kanton Solothurn, Amt für Gesellschaft und Soziales

Logo Solothurn (Link)

Kanton St. Gallen, Departement des Innern, Amt für Soziales

Logo St. Gallen (Link)

Kanton Thurgau, Departement für Finanzen und Soziales, Sozialamt

Logo Sozialamt Kanton Thurgau (Link)

Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur des Kantons Wallis

Logo Wallis (Link)

Kantonales Sozialamt Zug

Logo Zug (Link)

Kanton Zürich, Kantonales Sozialamt

Logo Zürich (Link)

Begleitgruppen

In den Begleitgruppen sind Selbstvertretungen & Angehörige, Behindertenorganisationen und beratende Stellen vertreten. Die Begleitgruppen arbeiteten aktiv bei der Entwicklung von meinplatz.ch mit und überprüft in regelmässigen Abständen die Nutzerfreundlichkeit, Verständlichkeit und Bedienbarkeit von meinplatz.ch. Sie liefern somit wertvolle Verbesserungspotenziale für die jährlichen Weiterentwicklungen, damit meinplatz.ch möglichst barrierefrei und einfach in der Bedienung ist.

Stiftung meinplatz.ch

Dank den Stifter ARTISET Zürich (Ehem. INSOS Zürich) und ARTISET (BV INSOS) und vielen weiteren Spender und Spenderinnen, konnte im April 2022 die Stiftung meinplatz.ch / maplace.ch / mioposto.ch gegründet werden (Stiftungsurkunde). Seit Mai 2022 ist die Stiftung meinplatz.ch die Betreiberin der Online-Angebotsplattform meinplatz.ch und ist die Dienstleistungserbringerin für die kantonalen Ämtern.
Postanschrift: Stiftung meinplatz.ch, c/o Pragmatelle GmbH, Hagenbuchenweg 39, 8602 Wangen.

Geschäftsleitung: Maya Graf-Seelhofer leitet die Stiftung meiplatz.ch und ist Ansprechperson für weitere kantonale Ämter, die beim Gemeinschaftsprojekt meinplatz.ch mitwirken möchten. Sie erreichen Sie unter maya.graf[at]meinplatz.ch oder Telefon 079 444 72 80.

Plattform Koordinatorin Westschweiz: Sylvie Müller-Fallot ist die neue Ansprechperson für die Westschweiz. Sie erreichen Sie unter sylvie.mueller-fallot[at]meinplatz.ch oder Telefon 078 207 23 88.

Der Stiftungsrat der Stiftung meinplatz.ch:

  • Herrn Markus Feil, Präsident und ARTISET Zürich
  • Herrn Michael Müller, Stiftung Ancora‑Meilestei
  • Frau Rahel Stuker, ARTISET (BV INSOS)
  • Frau Claire-Andrée Nobs, insieme Suisse

Die Stiftung hat das erste Geschäftsjahr 2022 abgeschlossen. Wer sich dafür interessiert, kann hier den Geschäftsbericht 2022 herunterladen.

Stifter, Spender/Spenderinnen und weitere unterstützende Organisationen

Wir danken den Stifter ARTISET Zürich (Ehem. INSOS Zürich) und ARTISET (BV INSOS) für die Gründung der Stiftung meinplatz.ch / maplace.ch / mioposto.ch. 

Logo ARTISET Zürich (Link)


INSOS (Link)


Wir danken den folgenden grosszügigen Spender und Spenderinnen für die finanzielle Unterstützung.

MBF Foundation (Link)

Lotteriefonds Kanton Luzern Swisslos (Link)


Beatrice Eder Weber Stiftung (Link)

Logo Social Bern (Link) valida Das soziale Unternehmen (Link)

Unterstützt vom Kanton Zug (Link)

Glarner Kantonalbank (Link)


liip digital progress (Link)

Roche Pharma (Schweiz) AG, 4052 Basel (Link)


INSOS St. Gallen-Appenzell Innerrhoden (Link)


procap st. Gallen-Appenzell für Menschen mit Handicap (Link)


stiftung Wisli Wo Zuversicht wächst. (Link)


ESPAS Nah am Mensch. Nah am Markt. (Link)


arwo (Link)


marti Engineering ag (Link)


swisslos Kanton Aargau (Link)


Wir danken der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) für die Organisation und Durchführung der initialen Konzeptabstimmung der regionalen Ausdehnung und der stetigen Unterstützung bei der weiteren Ausdehnung von meinplatz.ch.

SODK Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (Link)