Mehr Informationen über meinplatz.ch finden
Sie erfahren hier mehr über meinplatz.ch, zum Beispiel für WEN meinplatz.ch ist, WAS man auf meinplatz.ch findet und WER die Angebote anbietet. Zudem finden Sie Informationen, von WEM meinplatz.ch ist.
Für WEN ist meinplatz.ch?
Meinplatz.ch ist primär eine Plattform für erwachsene Menschen mit Behinderung (IV-berechtigt, d.h. eine IV-Rente beziehen oder in Aussicht haben), aber auch für Personen, die Menschen mit Behinderung bei der Suche unterstützen (z. B. Angehörige, beratende und zuweisende Stellen sowie Behörden).
Ganz im Sinne der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) und Inklusion setzen sich die beteiligten kantonalen Ämter zusammen mit der Stiftung meinplatz.ch dafür ein, dass Menschen mit Behinderung
- freien Zugang zu Informationen haben,
- eine Übersicht über die Vielfalt der Angebote erhalten,
- selbstbestimmt ihr Leben gestalten können und eine Wahlfreiheit haben.
Deshalb ist meinplatz.ch barrierefrei, auf die Bedürfnisse der Nutzenden ausgerichtet und stets aktuell. Meinplatz.ch erfüllt die Anforderungen der internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte WCAG 2.1 und wurde von «Zugang für alle» zertifiziert (Link zur Internet-Seite).
WO / Welche Kantone sind dabei?
Auf meinplatz.ch finden Sie alle aktuellen Angebote der folgenden Kantone: Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Glarus, Luzern, Obwalden, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Wallis, Zug, Zürich.
Ist Ihr Kanton noch nicht dabei? Dann kommt er vielleicht demnächst dazu. Meinplatz.ch ist eine Internet-Seite, die dynamisch wächst, mit dem Ziel, alle Schweizer Kantone zu umfassen.
WAS finden Sie auf meinplatz.ch?
Auf meinplatz.ch finden Sie alle aktuellen und qualitätsgeprüften Angebote der Bereiche Tagesstruktur, Wohnen und Arbeiten für erwachsene Menschen mit Behinderung. Sie finden auf meinplatz.ch Angebote, die stationär – also in einer Institution – sind, aber auch ambulante Angebote – also bei Ihnen zuhause oder am Arbeitsplatz. Die Angebote sind von Institutionen für erwachsene Menschen mit Behinderung. Alle diese Institutionen unterliegen kantonalen oder nationalen Gesetzen. Die Angebote werden teils von den Kantonen mitfinanziert. Es sind aber auch Angebote zu finden, die nicht von den Kantonen mitfinanziert werden. Mehr zur Finanzierung und der IVSE-Anerkennung finden Sie in der Begriffserklärungen (Link zu den Begriffserklärungen)
- Das Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG): In diesem Gesetz geht es um die Institution (Leistungsanbieter). Sind Sie daran interessiert, was genau im Gesetz steht? Dann finden Sie den Gesetzestext unter: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20051694/index.html
- Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG): In diesem Gesetz geht es besonders um die Leistungsberechtigung und den Invaliditätsbegriff (vgl. Art. 8 ATSG). Sind Sie daran interessiert, was genau im Gesetz steht? Dann finden Sie den Gesetzestext unter: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20002163/index.html
Bei den beteiligten Kantonen sind die Institutionen, die folgenden gesetzlichen Grundlagen unterstellt sind, bei meinplatz.ch dabei und publizieren ihre Angebote:
- Kanton Aargau: Institutionen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen gemäss Gesetz über Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen (Betreuungsgesetz) SAR 428.500 und Verordnung über die Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen (Betreuungsverordnung) SAR 428.511.
- Kanton Appenzell Ausserrhoden: Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung mit Betriebsbewilligung gemäss Art. 48 ff. des Gesundheitsgesetzes (bGS 811.1) mit/ohne Anerkennung gemäss Gesetz über die Kantonsbeiträge an Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (bGS 852.6).
- Kanton Appenzell Innerrhoden: Institutionen mit einer kantonalen Betriebsbewilligung/Anerkennung gemäss Art. 27 Abs. 1 des Gesetzes über die Sozialhilfe (ShiG; GS 850.000) und Art. 15 und 16 der Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (GS 850.010).
- Kanton Basel-Landschaft: Leistungserbringende (Wohnheime, institutionelle Wohnbegleitungen oder Anbietende eines Arbeits- bzw. Tagesgestaltungsplatzes), welche über eine Anerkennung gemäss § 27 des Behindertenhilfegesetzes (BHG) verfügen, sowie ausgewählte Leistungserbringende, welche im Rahmen der Erbringung von weiteren Leistungen (§ 9, BHG) über eine Leistungsvereinbarung mit der BKSD des Kantons Basel-Landschaft verfügen.
- Kanton Basel-Stadt: Leistungserbringende (d.h. Wohnheime, institutionelle Wohnbegleitungen oder Anbietende eines Arbeits- bzw. Tagesgestaltungsplatzes), welche über eine Anerkennung gemäss § 27 des Gesetzes über die Behindertenhilfe (BHG) verfügen, sowie Leistungserbringende, welche im Rahmen von weiteren Leistungen (§ 9, BHG) über eine Leistungsvereinbarung mit der Abteilung Behindertenhilfe des Kantons Basel-Stadt verfügen.
- Kanton Bern: Bewilligte Institutionen mit und ohne Leistungsvertrag gemäss dem Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG; BSG 860.2).
- Kanton Glarus: Beschluss des Regierungsrates des Kantons Glarus «Konzept des Kantons Glarus zur Förderung der Eingliederung von erwachsenen Menschen mit Behinderung» gemäss Art. 10 IFEG. Sozialhilfegesetz Art. 39 Abs. 2 «Ausserkantonale Unterbringung».
- Kanton Luzern: Soziale Einrichtungen gemäss § 2 Abs. 1 des Gesetzes über soziale Einrichtungen (SEG, SRL Nr. 894).
- Kanton Obwalden: Einrichtungen für Erwachsene, die als Wohnheime, Werkstätten oder Beschäftigungsstätten für Menschen mit einer Behinderung gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. der Verordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung vom 28.10.2010 des Kantons Obwalden anerkannt sind.
- Kanton Schaffhausen: Institutionen gemäss Art. 40 des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe und soziale Einrichtungen (SHEG).
- Kanton Schwyz: Institutionen, die über eine kantonale Betriebsbewilligung und einen Leistungsvertrag im Sinne des kantonalen Gesetzes über soziale Einrichtungen vom 28. März 2007 (SEG) und der Verordnung über Behinderteneinrichtungen vom 13. November 2007 (BehiVO) haben.
- Kanton Solothurn: Institutionen, die über eine kantonale Betriebsbewilligung im Sinne von §§ 21 und 22 des Sozialgesetzes vom 31. Januar 2007 (SG; BGS 831.1) verfügen.
- Kanton St. Gallen: Leistungserbringer für stationäre Wohnangebote und Tagesstrukturen mit Bewilligung nach Art. 9 und Organisationen nach Art. 6 des Gesetzes über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung vom 7. August 2012 (sGS 381.4; abgekürzt BehG).
- Kanton Thurgau: Institutionen, die über eine kantonale Betriebsbewilligung im Sinne von 850.1. Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe/Art. 850.71 Heimaufsichtsverordnung (HAV) verfügen.
- Kanton Wallis: Betriebsbewilligung an Institutionen für die Beherbergung und die Beschäftigung von erwachsenen Personen mit einer Behinderung oder mit Suchtabhängigkeiten, Richtlinie betreffend die Erstellung von Leistungsaufträgen mit den betriebsberechtigten sozialen Institutionen des Erwachsenenbereichs.
- Kanton Zug: Institutionen, die über eine kantonale Betriebsbewilligung/Anerkennung im Sinne des Gesetzes über soziale Einrichtungen (SEG) BGS 861.5 und der Verordnung zum Gesetz über soziale Einrichtungen (SEV) BGS 861.512 verfügen.
- Kanton Zürich: Institutionen und Organisationen mit einer Bewilligung (mit und ohne Beitragsberechtigung) gemäss dem Gesetz über den selbstbestimmten Leistungsbezug durch Menschen mit Behinderung (Selbstbestimmungsgesetz, SLBG); Erlassdatum: 28.02.2022; Inkraftsetzung: 01.01.2024.
WAS finden Sie NICHT?
Es gibt aber auch Angebote, die Sie auf meinplatz.ch nicht finden, wie zum Beispiel folgende:
- Assistenzdienstleistungen, bei denen Menschen mit Behinderungen die direkten Auftraggeber sind.
- IV-Eingliederungsmassnahmen wie Ausbildungs-Angebote oder Integrations-Massnahmen
- Einrichtungen im Bereich der Sozial- und Suchthilfe
- Einrichtungen des Strafvollzugs
- Kinder-, Jugendheime
- Alters- und Pflegeheime
WER bietet die Angebote an?
Jede Institution mit einer kantonalen Anerkennung/Bewilligung muss ihre Angebote auf meinplatz.ch ausschreiben. Es gibt zusätzlich Institutionen, denen es freigestellt wird, ob sie ihr Angebot publizieren oder nicht (z. B. Institutionen ohne Leistungsverträge); diese werden vom jeweiligen kantonalen Amt benannt. Insgesamt finden Sie die Angebote von 510 Institutionen auf meinplatz.ch. Die Institutionen, die publizieren, werden einmal pro Monat aufgefordert, ihre Daten zu aktualisieren.
Folgende Institutionen pro Kanton publizieren auf meinplatz.ch:
- Kanton Aargau: 39 anerkannte und 15 bewilligte Institutionen für Menschen mit Behinderung.
- Kanton Appenzell Ausserrhoden: 13 anerkannte und 2 bewilligte Institutionen für Menschen mit Behinderung
- Kanton Appenzell Innerrhoden: Steig Wohnen und Arbeiten
- Kanton Basel-Landschaft: 23 bewilligte Institutionen für Menschen mit Behinderung
- Kanton Basel-Stadt: 35 bewilligte Institutionen für Menschen mit Behinderung
- Kanton Bern: 98 bewilligte Institutionen mit Leistungsvertrag und 7 bewilligte Institutionen ohne Leistungsvertrag
- Kanton Glarus: Folgenden 4 Institutionen; Fridlihuus, glarnersteg, Menzihuus, Teen Challenge Schweiz.
- Kanton Luzern: 20 bewilligte soziale Einrichtungen
- Kanton Schaffhausen: Folgenden 8 Institutionen: altra schaffhausen, Benessere, diheiplus, ILGENPARK, Lindli-Huus, Recovery, Stiftung Schönhalde, Stiftung Ungarbühl.
- Kanton Solothurn: 30 bewilligte Institutionen
- Kanton St. Gallen: 38 bewilligte Institutionen, die Sie im Verzeichnis unter folgendem Link finden; dazu noch Koosa und Pro Infirmis St. Gallen-Appenzell, die nur Angebote im Bereich Wohnen (Ambulante Wohnbegleitung mit eigenem Mietvertrag) anbieten.
- Kanton Wallis: 16 bewilligte Institutionen für Menschen mit Behinderung
- Kanton Zug: 12 bewilligte Institutionen für Menschen mit Behinderung
- Kanton Zürich: 112 Institutionen für Menschen mit Behinderung mit einer Betriebsbewilligung (mit und ohne Beitragsberechtigung).
Von WEM ist meinplatz.ch?
Die Online-Angebotsplattform meinplatz.ch ist ein Gemeinschaftsprojekt der beteiligten kantonalen Ämter, der Begleitgruppen und der Stiftung meinplatz.ch.
Beteiligte kantonale Ämter
Die kantonalen Ämter finanzieren die Online-Angebotsplattform meinplatz.ch, damit die Nutzung für Suchende und Anbietende kostenlos ist und frei von Werbung. Zusätzlich verpflichten die kantonalen Ämter alle bewilligten/anerkannten Institutionen, die Angebotsinformationen auf meinplatz.ch zu publizieren und aktuell zu halten. Zur Lenkung und fachlichen Weiterentwicklung von meinplatz.ch gibt es ein Gremium; dieses Gremium heisst Lenkungsausschuss. Jeder beteiligte Kanton hat einen Sitz im Lenkungsausschuss. Der Lenkungsausschuss entscheidet über die fachliche Weiterentwicklung und das Betriebsbudget von meinplatz.ch. Folgende kantonale Ämter sind bei meinplatz.ch dabei:
- Kanton Aargau, Departement Bildung, Kultur und Sport, Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten (Link zur Internet-Seite)
- Kanton Appenzell Ausserrhoden, Departement Gesundheit und Soziales, Amt für Soziales (Link zur Internet-Seite)
- Kanton Appenzell Innerrhoden, Gesundheits- und Sozialdepartement, Sozialamt (Link zur Internet-Seite)
- Kanton Basel-Landschaft, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote (Link zur Internet-Seite)
- Amt für Sozialbeiträge, Abteilung Behindertenhilfe im Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt (Link zur Internet-Seite)
- Kanton Bern, Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI), Amt für Integration und Soziales (AIS) (Link zur Internet-Seite)
- Departement Volkswirtschaft und Inneres Kanton Glarus, Hauptabteilung Soziales (Link zur Internet-Seite)
- Kanton Luzern, Dienststelle Soziales und Gesellschaft (Link zur Internet-Seite)
- Kanton Obwalden, Sicherheits- und Sozialdepartement (Link zur Internet-Seite)
- Kanton Schaffhausen, Departement des Innern, kantonales Sozialamt (Link zur Internet-Seite)
- Kanton Solothurn, Amt für Gesellschaft und Soziales (Link zur Internet-Seite)
- Kanton St. Gallen, Departement des Innern, Amt für Soziales (Link zur Internet-Seite)
- Kanton Thurgau, Departement für Finanzen und Soziales, Sozialamt (Link zur Internet-Seite)
- Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur des Kantons Wallis, Dienststelle für Sozialwesen (DSW) (Link zur Internet-Seite)
- Kantonales Sozialamt Zug (Link zur Internet-Seite)
- Kanton Zürich, Kantonales Sozialamt (Link zur Internet-Seite)
Begleitgruppe
Die Begleitgruppe erarbeitet die jährlichen Weiterentwicklungs-Vorschläge und überprüfen die Nutzerfreundlichkeit, Verständlichkeit und Bedienbarkeit von meinplatz.ch. Sie liefern somit wertvolle Verbesserungsvorschläge, damit meinplatz.ch möglichst barrierefrei und einfach in der Bedienung ist. In der Begleitgruppe sind Selbstvertretungen und Angehörige, Behindertenorganisationen und beratende Stellen vertreten.
Stiftung meinplatz.ch
Die Stiftung meinplatz.ch / maplace.ch / mioposto.ch ist die Betreiberin der Online-Angebotsplattform meinplatz.ch und somit die Dienstleistungserbringerin.
Mehr zur Stiftung meinplatz.ch
Die gemeinnützige Stiftung meinplatz.ch / maplace.ch / mioposto.ch wurde im April 2022 mit Hilfe der Stifter ARTISET Zürich und ARTISET (BV INSOS) sowie vielen weiteren Spendern und Spenderinnen gegründet. Die Stiftung hat die Online-Angebotsplattform von ARTISET Zürich übernommen, die das Projekt «meinplatz.ch» seit 2017 leitete.
Die Stiftung fördert die Inklusion von Menschen mit Behinderung. Zu diesem Zweck betreibt sie unter anderem eine niederschwellige, barrierefreie, auf den Bedarf der Nutzerinnen und Nutzer ausgerichtete, aktuelle und überregionale Online-Angebotsplattform. Hier können die Stiftungsstatuten eingesehen werden (Stiftungsstatuten herunterladen).
Möchten Sie der Stiftung meinplatz.ch schreiben, können Sie dies an folgende Adresse:
- Stiftung meinplatz.ch, Hagenbuchenweg 39, 8602 Wangen
Mitarbeitende
- Geschäftsleitung: Maya Graf-Seelhofer leitet die Stiftung meinplatz.ch und ist Ansprechperson für die Deutschschweiz. Sie erreichen sie unter maya.graf[at]meinplatz.ch oder Telefon 079 444 72 80.
- Plattform Koordinatorin Westschweiz: Sylvie Müller-Fallot ist die Ansprechperson für die Westschweiz. Sie erreichen sie unter sylvie.mueller-fallot[at]meinplatz.ch oder Telefon 078 207 23 88.
Stiftungsrat
Folgende Personen sind im Stiftungsrat:
- Herr Daniel Frei, Präsident und Vertretung von ARTISET Zürich (Link zur Internet-Seite)
- Herr Michael Müller, Mitglied und Geschäftsführer der Stiftung Ancora‑Meilestei (Link zur Internet-Seite)
- Frau Rahel Stuker, Stv. Präsidentin und Vertretung von ARTISET (BV INSOS) (Link zur Internet-Seite)
- Frau Claire-Andrée Nobs, Mitglied und Vertretung von insieme Suisse (Link zur Internet-Seite)
Geschäftstätigkeit
Interessieren Sie sich für die Geschichte und Geschäftstätigkeit der Stiftung, dann können Sie hier die Geschäftsberichte einsehen:
- Geschäftsbericht 2023 (Bericht herunterladen)
- Geschäftsbericht 2022 (Bericht herunterladen)
Unterstützende Organisationen