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Informationen zum Standort

Der Bereich Selbständiges Wohnen / SEWO  setzt sich aus den Angeboten Wohnen im Quartier und Wohnen in der Siedlung zusammen. Die beiden Wohneinheiten im Quartier (WOQ1 und WOQ2) bieten Wohnungen in verschiedenen Liegenschaften an, die sich im Quartier Altstetten verteilen. Im Gegensatz dazu befinden sich bei den drei Wohnangeboten in der Siedlung mehrere Wohnungen jeweils innerhalb einer Siedlung. 

Im Bereich Selbständiges Wohnen / SEWO wohnen Menschen, die ihren Alltag möglichst selbstständig bewältigen können und wollen. Die Fachpersonen stehen an den Wochentagen zu individuell vereinbarten Terminen zur Verfügung. Bei Notfällen, Krankheiten oder psychosozialen Krisen kann rund um die Uhr ein Pikettdienst gerufen werden, der kurzfristig zusätzliche Begleitung und Unterstützung bietet. Im Rahmen dieser Wohnform sind die Hotellerie-Dienstleistungen nur bei Bedarf, zum Beispiel bei Krankheit oder altersbedingtem Abbau, enthalten.

Bei der Begleitung der Bewohner:innen stellen die Fachpersonen die begleitete Person in den Mittelpunkt. Dabei gehen sie davon aus, dass jede Person vier Basisbedürfnisse hat: Teilhabe, Autonomie, Sinn- und Kompetenzerleben (TASK). Diese vier Basisbedürfnisse sind fundamental für die Lebensqualität. Die Aufgabe der Wohnstätten Zwyssig und der Fachpersonen besteht darin, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit diese Basisbedürfnisse erfüllt werden können.  (siehe auch Agogik- und Betriebskonzept der Wohnstätten Zwyssig) 


Kontakt

Selbständiges Wohnen / SEWO
Wohnstätten Zwyssig
Selbständiges Wohnen / SEWO
Zwyssigstrasse 2
8048 Zürich

Zürich

Ausserkantonale Finanzierung: IVSE nicht anerkannt

Art der Behinderung

  • Körperliche Behinderung
  • Kognitiv/Geistige Behinderung vor allem
  • Psychische Behinderung
  • Hirnverletzung
  • Autismusspektrum

So wohnt man hier

  • Wohnen in der Aussenwohngruppe
  • Einzelwohnen ohne eigenen Mietvertrag

Freie Plätze

  • Wohnen

    • Wohnen

      Selbständiges Wohnen / SEWO - Zwyssigstrasse 2

      Wohnen mit wenig Begleitung:

      Im Selbständigen Wohnen werden die Bewohner:innen punktuell nach Bedarf, jedoch in einer Regelmässigkeit und Verbindlichkeit begleitet und in ihrer grösstmöglichen Selbständigkeit und Selbstbestimmung unterstützt. Es besteht ein 24-Std-Pikettdienst. Hilfe kommt in Notfallsituationen jederzeit (auch nachts) vor Ort. 

      In der 3er WG in der Dachwohnung an der Zwyssigstrasse 2 ist ein grosses Zimmer für einen jungen Mann oder eine junge Frau frei geworden. Die Wohnung verfügt über eine grosse und offene Wohn-Küche. Es gibt zwar keinen Balkon, jedoch einen Gartensitzplatz.

      Kontakt

      Ausserkantonale Finanzierung: IVSE nicht anerkannt

      Frei ab 01.01.2025

      Art der Behinderung
      • Kognitiv/Geistige Behinderung
      • Psychische Behinderung
      • Hirnverletzung
      • Autismusspektrum
      So wohnt man hier
      • Wohnen in der Aussenwohngruppe

Informationen über die Institution "Wohnstätten Zwyssig"

Tagesstruktur

45 Plätze

Wohnen

150 Plätze (1 frei)

Arbeiten

30 Plätze (4 frei)

Die Wohnstätten Zwyssig unterstützen Menschen mit einer primär kognitiven Beeinträchtigung oder mit einer zusätzlichen Beeinträchtigung, die auf geeignete Wohn- oder Arbeitsplätze angewiesen sind, auf ihrem Weg zu einem möglichst selbstbestimmten und selbständigen Leben mit viel Lebensqualität. Wir  bieten rund 145 Wohnplätze und rund 80 Tagesstrukturplatze (Arbeitsplätze und Tagesstätten-Angebote) in verschiedenen Bereichen.

Die Wohnstätten Zwyssig befinden sich an attraktiver Lage in Zürich-Altstetten in einem urbanen und freundlichen Wohnquartier. Geschäftssitz und Ursprungsort ist an der Zwyssigstrasse 2. Nebst diesem sind die Standorte im Glättli/Loogarten die zentralen Standorte. Zu diesen sind seit der Gründung viele weitere dezentrale, im Quartier Altstetten und in Schlieren verteilte Wohnungen dazugekommen. Geführt wird der politisch und konfessionell neutrale Verein durch die Geschäftsleitung, welche dem Vorstand unterstellt ist.

Die Wohnstätten Zwyssig sind IVSE-anerkannt. Die Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich wird mittels Leistungsvereinbarungen geregelt. In diesen werden sowohl die Leistungen und deren Finanzierung als auch Kriterien zur Qualitätskontrolle und Aufsicht festgehalten.