Schnellnavigation

Auswahlfelder, um die Seite besser lesen zu können.

Informationen zum Standort

Kontakt

Stiftung MBF
Möhlin
Möhlin

Aargau

Ausserkantonale Finanzierung: IVSE anerkannt

Art der Behinderung

  • Kognitiv/Geistige Behinderung
  • Psychische Behinderung
  • Sinnesbehinderung

So wohnt man hier

  • Wohnen in der Aussenwohngruppe

Freie Plätze

  • Wohnen

    • Wohnen

      Teilbetreutes Wohnen

      Neben den Wohngruppen bietet die Stiftung MBF teilbetreutes Wohnen an. Menschen mit Unterstützungsbedarf haben so die Möglichkeit, weiterhin sehr selbständig zu leben.

      Die Begleitung beträgt in der Regel 5 bis 8 Stunden pro Woche und Person.

      Das Betreuungsangebot umfasst Gespräche, Unterstützung beim Kochen, bei der Wochenplanung, der Budgetplanung, beim Richten von Medikamenten sowie bei der Ferien- und Freizeitgestaltung.

      Für Notfälle und schwierige Situationen besteht ein telefonischer Pikettdienst.

      Ausserkantonale Finanzierung: IVSE anerkannt

      2 Plätze frei

      Art der Behinderung
      • Kognitiv/Geistige Behinderung
      • Psychische Behinderung
      • Sinnesbehinderung
      So wohnt man hier
      • Wohnen in der Aussenwohngruppe

Informationen über die Institution "Stiftung MBF"

Tagesstruktur

97 Plätze (1 frei)

Wohnen

168 Plätze (8 frei)

Arbeiten

135 Plätze (10 frei)

Die Stiftung MBF ist ein privatrechtliches soziales Unternehmen für Menschen mit Unterstützungsbedarf. Sie bietet diesen, unter Berücksichtig ihrer agogischen und pädagogischen Grundhaltung, vielfältige und den Bedarfen angepasste Schul-, Eingliederungs-, Arbeits-, Beschäftigungs-, Ausbildungs- und Wohnplätze sowie eine angemessene Begleitung in lebenspraktischen und gesundheitlichen Bereichen an. Im Auftrag der Invalidenversicherung (IV) führen wir Integrations- und berufliche Massnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt durch.
Die Stiftung deckt den Bedarf der Region Fricktal und der angrenzenden Gemeinden ab. Sie wird sozialpädagogisch und betriebswirtschaftlich geführt, erfüllt die Auflagen und Richtlinien des Betreuungsgesetzes und ist vom Kanton Aargau als wichtiger Leistungserbringer anerkannt.