Informationen zum Standort
Ambulante Wohnbegleitung
- Zur Vermeidung eines Klinik- oder Heimaufenthaltes.
- Als Nachbetreuung nach einem Klinik- oder Heimaufenthalt.
- Als langfristige Lösung für eine ambulante Wohnbegleitung.
Im Rahmen der Hilfe zur Selbsthilfe unterstützen wir Klientinnen und Klienten ab Volljährigkeit im Erlangen von Wohn- und Alltagskompetenz. Die Klientel erhält zudem Unterstützung und Betreuung im Erledigen administrativer Aufgaben und im Umgang mit Ämtern. Die ambulante Wohnbegleitung ist für die Klientinnen und Klienten an 365 Tagen rund um die Uhr erreichbar.
Freie Plätze
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Wohnen
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Wohnen
ambulante Wohnbegleitung
Bedingungen für einen Eintritt:
- Für Sozialhilfebeziehende ist eine schriftliche Indikation notwendig. Beispielsweise: ärztliche Bezugsperson oder Klinik, zuweisende Behörde/Institution, zuweisender Sozialdienst, etc.
- Spezielles für Zuweisende aus dem Beriech Vollzug und Justiz: Die ambulante Wohnbegleitung muss als Weisung für eine bedingten Entlassung oder als Weisung während der Probezeit verfügt werden
- Über einen Antrag auf vorgezogenen Leistungsbezug (IV/EL) oder Antrag auf provisorische Kostenübernahmegarantie (Sozialhilfe), ist ein Eintritt vor der Ermittlung der Bedarfsstufe nach IHP (individueller Hilfeplan) möglich
- Wohnung: Sie verfügen bereits über eine eigene Wohnung oder ein möbliertes Zimmer mit eigenem Mietvertrag oder haben in absehbarer Zeit die Möglichkeit dazu
Allgemein gilt, dass die Einstufung nach IHP möglichst vor Eintritt erfolgt ist und die Klient*innen eine Wohnung haben.
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Informationen über die Institution "Hestia Soziale Dienstleistungen"
Wohnen
14 Plätze (4 frei)
Ambulante Wohnbegleitung
- Zur Vermeidung eines Klinik- oder Heimaufenthaltes.
- Als Nachbetreuung nach einem Klinik- oder Heimaufenthalt.
- Als langfristige Lösung für eine ambulante Wohnbegleitung.
Im Rahmen der Hilfe zur Selbsthilfe unterstützen wir Klientinnen und Klienten ab Volljährigkeit im Erlangen von Wohn- und Alltagskompetenz. Die Klientel erhält zudem Unterstützung und Betreuung im Erledigen administrativer Aufgaben und im Umgang mit Ämtern. Die ambulante Wohnbegleitung ist für die Klientinnen und Klienten an 365 Tagen rund um die Uhr erreichbar.