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Die Kultur- und Hausgemeinschaft ZUR OASE beherbergt vorwiegend Menschen, die eine Benachteiligung aufweisen - sei dies geistiger, körperlicher oder psychischer Art und die einen Anspruch auf eine IV-Rente haben. Zudem finden auch „gesunde“ Menschen bei uns ein Zuhause, die nicht mehr aktiv im Arbeitsprozess integriert sind oder Menschen, die sich für einige Zeit in unsere Gemeinschaft einbringen möchten. Die Frauen und Männer können ab dem 18. Lebensjahr bei uns eintreten.

In diesem Zusammenleben soll auch die gegenseitige Auseinandersetzung und Heraus­forderung zwischen den BewohnerInnen zur persönlichen Entwicklung beitragen. Die benachteiligten Menschen müssen deshalb eine relativ grosse Selbständigkeit im lebens­praktischen Bereich mitbringen. Die Menschen werden unabhängig von ihrem Wohnort oder ihrer kulturellen Zugehörigkeit aufgenommen.

Kontakt

Oase in der Rotenwies 70
Kultur- und Hausgemeinschaft zur Oase
Oase in der Rotenwies 70
Rotenwies 70
9056 Gais

Appenzell Ausserrhoden

Ausserkantonale Finanzierung: IVSE nicht anerkannt

Behinderungsarten

  • Körperliche Behinderung
  • Kognitiv/Geistige Behinderung Schwerpunkt
  • Psychische Behinderung

Tätigkeitsfelder

  • Malen / Werken / Gestalten
  • Handarbeit / Textiles / Nähen
  • Kochen / Backen / Hauswirtschaft
  • Garten / Tiere / Landwirtschaft
  • Singen / Musizieren
  • Sport / Bewegung / Spiel
  • Bildung / Kurse

Wohnformen

  • Wohnen in der Institution
  • Entlastung und Ferien

Freie Plätze

  • Wohnen

    • Wohnen

      Wohnplatz in Hausgemeinschaft

      Die Kultur- und Hausgemeinschaft zur Oase bietet zwei freie Wohnplätze an.

      Die Oase beherbergt vorwiegend Menschen, die eine Benachteiligung aufweisen - sei dies geistiger, körperlicher oder psychischer Art und die einen Anspruch auf eine IV-Rente haben. Zudem finden auch „gesunde“ Menschen bei uns ein Zuhause, die nicht mehr aktiv im Arbeitsprozess integriert sind oder Menschen, die sich für einige Zeit in unsere Gemeinschaft einbringen möchten. Die Frauen und Männer können ab dem 18. Lebensjahr bei uns eintreten.

      In diesem Zusammenleben soll auch die gegenseitige Auseinandersetzung und Heraus­forderung zwischen den BewohnerInnen zur persönlichen Entwicklung beitragen. Die benachteiligten Menschen müssen deshalb eine relativ grosse Selbständigkeit im lebens­praktischen Bereich mitbringen. Die Menschen werden unabhängig von ihrem Wohnort oder ihrer kulturellen Zugehörigkeit aufgenommen.

      Ausserkantonale Finanzierung: IVSE nicht anerkannt

      Frei ab sofort

      Behinderungsarten
      • Körperliche Behinderung
      • Kognitiv/Geistige Behinderung
      • Psychische Behinderung
      Wohnform
      • Wohnen in der Institution

Informationen über die Institution "Kultur- und Hausgemeinschaft zur Oase"

Tagesstruktur

29 Plätze

Wohnen

29 Plätze (1 frei)

Die Kultur- und Hausgemeinschaft zur Oase betreut Menschen mit einer geistigen, psychischen und/oder körperlichen Beeinträchtigung, die einen Anspruch auf eine IV-Rente haben. 

Zudem finden auch „gesunde“ Menschen bei uns ein Zuhause, die nicht mehr aktiv im Arbeitsprozess integriert sind oder Menschen, die sich für einige Zeit in unsere Gemeinschaft einbringen möchten. Frauen und Männer können ab dem 18. Lebensjahr bei uns eintreten.

In diesem Zusammenleben soll auch die gegenseitige Auseinandersetzung und Herausforderung zwischen den Bewohnern zur persönlichen Entwicklung beitragen. Die benachteiligten Menschen müssen deshalb eine relativ grosse Selbständigkeit im lebenspraktischen Bereich mitbringen. Es werden Personen aus der Umgebung, aus allen Landesteilen und Kulturen aufgenommen.