Schnellnavigation

Auswahlfelder, um die Seite auf die persönlichen Bedürfnisse anzupassen.

Informationen zum Standort

Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung

In der VESO Wohngemeinschaft Sunnehus ­leben Menschen im Alter von 30 bis 55 Jahren, die aufgrund einer psychischen Beein­träch­­ti­gung vorübergehend ihren Wohn-, Lebens- und Arbeitsalltag nicht allein bewältigen können. Die Wohngemeinschaft befindet sich an zentraler Lage in Winterthur in einer gross­zügigen Wohnung mit 12 möblierten Einzelzimmern.

Kontakt

Wohngemeinschaft Sunnehus
VESO
Wohngemeinschaft Sunnehus
Tösstalstrasse 48
8400 Winterthur

Zürich

Ausserkantonale Finanzierung: IVSE anerkannt

Behinderungsart

  • Psychische Behinderung Schwerpunkt

Wohnformen

  • Wohnen in der Institution
  • Wohnen in der Aussenwohngruppe

Freie Plätze

  • Wohnen

    • Wohnen

      Wohnplatz

      Das Betreuungskonzept 

      Die Wohngemeinschaft ist von Montag bis Freitag ab dem frühen Morgen bis am späteren Abend betreut, am Samstag ab Mittag. Am Sonntag und in der Nacht ist die WG ­unbetreut; es besteht kein Pikettdienst.
      Das professionelle und fachkundige Betreu­ungs­team unterstützt die Bewohnerinnen und Bewohner in allen Belangen bezüglich Woh­nen, ­Arbeiten und Freizeit.
      Die wöchentlichen Gruppengespräche sind für die Bewohnerinnen und Bewohner obligatorisch. Sie besprechen persönliche Anliegen in Einzelgesprächen mit einer Bezugs­person aus dem Betreuungsteam. Standortbestimmungen finden regelmässig statt und in einer Förderplanung werden individuelle Etappenziele er­arbeitet.
      Alle Bewohnerinnen und Bewohner nehmen einmal pro Jahr an einer gemeinsamen Ferien­woche teil.

      Zielgruppe

      Frauen und Männer zwischen 30 und 55 Jah­ren mit psychischer Beeinträchtigung und einer IV-Rente; ohne IV-Rente mit Kostengutsprache der Wohngemeinde. Sie sind mit ihrer Alltags-, ­Arbeits- und Wohnsituation überfordert und suchen fachliche Unterstützung.

      Bedingungen für die Aufnahme und den Aufenthalt

      • Bereitschaft, sich in die Wohngemeinschaft zu integrieren 
      • Externe, mindestens halbtägige Tagesstruktur (Tagesklinik, Tagesstätte, ­geschützter Arbeitsplatz oder freie Wirtschaft); die Nutzung der entsprechenden VESO Angebote ist möglich, wenn deren Anforderungen erfüllt werden 
      • Regelmässige psychiatrische und/oder ärztliche Betreuung; Bereitschaft, die verordneten Medi­kamente einzunehmen 
      • Eigenverantwortung für die Körperpflege 
      • Selbstständige Reinigung des eigenen Zimmers, Mitarbeit bei den täglichen Haushaltsarbeiten
      • Keine akute Alkohol- oder Drogen­abhängigkeit oder körperliche Pflegebedürftigkeit 
      • Keine akute Psychose oder akute Selbst- und Fremdgefährdung 

      Ziele des Aufenthalts 

      Während des Aufenthalts in der Wohngemein­schaft Sunnehus stehen die Rehabilitation ­sowie die Förderung der Selbstständigkeit und der Aufbau sozialer Kontakte im Vordergrund. Die Bewohnerinnen und Bewohner setzen sich zudem mit der eigenen Erkrankung auseinander.
      Ziel ist, dank einer professionellen Betreuung die Persönlichkeit und das Selbstwertgefühl der Bewohnerinnen und Bewohner soweit zu stärken, dass sie ihren Alltag bewältigen können und eine möglichst gute selbstbestimmte Lebensqualität haben.

      Aufnahmeverfahren

      Interessierte kontaktieren das Team der VESO Wohngemeinschaft Sunnehus unter Telefon 052 212 86 95. Nach einer unverbind­lichen Besichtigung der WG und einem ersten Gespräch findet zu einem späteren Zeitpunkt ein Nachtessen mit einem zweiten Gespräch statt. Besteht dann weiterhin Interesse, meldet sich die oder der Interessierte an.
      Über die Aufnahme in die Wohngemeinschaft entscheidet das Betreuungsteam. Nach einer dreimonatigen Probezeit wird die Aufnahme definitiv.

      Tarif ab 01.01.2025

      • Personen mit IV-Rente (innerkantonal): CHF 4'840.–/Monat (Vollpension) 
      • Personen mit IV-Rente (ausserkantonal): Ansatz wird durch interkantonale Verbindungsstelle IVSE festgelegt
      • Personen ohne IV-Rente (inner- und ausserkantonal): CHF 5'490.–/Monat (Vollpension)

      Tarif ab 01.01.2024

      • Personen mit IV-Rente (innerkantonal): CHF 4'750.–/Monat (Vollpension) 
      • Personen mit IV-Rente (ausserkantonal): Ansatz wird durch interkantonale Verbindungsstelle IVSE festgelegt
      • Personen ohne IV-Rente (inner- und ausserkantonal): CHF 5'430.–/Monat (Vollpension)

      Ausserkantonale Finanzierung: IVSE anerkannt

      Frei ab sofort

      Behinderungsart
      • Psychische Behinderung
      Wohnform
      • Wohnen in der Aussenwohngruppe