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Informationen zum Standort

Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung

In der VESO Wohngemeinschaft Im Lind ­leben Menschen im Alter von 18 bis rund ­30 Jahren, die aufgrund einer psychischen ­Beeinträchtigung ihren Wohn-, Lebens- und Arbeitsalltag vorübergehend nicht allein bewältigen können. Die Wohngemeinschaft be­findet sich in der Nähe des Kantonsspitals Winterthur in einem stattlichen Haus mit 12 möblierten Einzelzimmern und Garten.

Kontakt

Wohngemeinschaft Im Lind
VESO
Wohngemeinschaft Im Lind
Brauerstrasse 40
8400 Winterthur

Zürich

Ausserkantonale Finanzierung: IVSE anerkannt

Behinderungsart

  • Psychische Behinderung Schwerpunkt

Tätigkeitsfeld

  • Malen / Werken / Gestalten

Wohnformen

  • Wohnen in der Institution
  • Wohnen in der Aussenwohngruppe

Freie Plätze

  • Wohnen

    • Wohnen

      Wohnplatz

      Das Betreuungskonzept 

      Die Wohngemeinschaft ist von Montag bis Freitag ab dem frühen Morgen bis am späteren Abend betreut, am Sonntag ist die Betreuung reduziert. Am Samstag und in der Nacht ist die WG unbetreut; es besteht kein Pikettdienst.
      Das professionelle und fachkundige Betreuungsteam unterstützt die Bewohnerinnen und Bewohner in allen Belangen bezüglich Wohnen, Arbeiten und Freizeit.
      Die wöchentlichen Gruppengespräche sind für die Bewohnerinnen und Bewohner obliga­to­risch. Sie besprechen persönliche Anliegen in Einzelgesprächen mit einer Bezugsperson aus dem Betreuungsteam. Standortbestimmun­gen finden regelmässig statt und in einer Förderplanung werden individuelle Etappenziele erarbeitet.
      Am Vormittag wird eine hausinterne Tagesstruktur angeboten.
      Alle Bewohnerinnen und Bewohner nehmen einmal pro Jahr an einer gemeinsamen Ferien­woche teil.

      Zielgruppe

      Frauen und Männer zwischen 18 und rund 30 Jahren mit psychischer Beeinträchtigung und einer IV-Rente; ohne IV-Rente mit Kosten­gutsprache der Wohngemeinde. Sie sind mit ihrer Alltags-, Arbeits- und Wohnsituation überfordert und suchen fachliche Unterstützung. 

      Bedingungen für die Aufnahme und den Aufenthalt

      • Bereitschaft, sich in die Wohngemeinschaft zu integrieren 
      • Externe, mindestens halbtägige Tagesstruktur (Tagesklinik, Tagesstätte, geschützter Arbeitsplatz oder freie Wirtschaft); die Nutzung der entsprechenden VESO Angebote ist möglich, wenn deren Anforderungen erfüllt werden
      • Regelmässige psychiatrische und/oder ärztliche Betreuung; Bereitschaft, die verordneten Medi­kamente einzunehmen
      • Eigenverantwortung für die Körperpflege
      • Selbstständige Reinigung des eigenen Zimmers, Mitarbeit bei den täglichen Haushaltsarbeiten
      • Keine akute Alkohol- oder Drogen­abhängigkeit oder körperliche Pflege­bedürftigkeit
      • Keine akute Psychose oder akute Selbst- und Fremdgefährdung 

      Ziele des Aufenthalts

      Während des Aufenthalts in der Wohngemein­schaft Im Lind stehen die Rehabilita­tion sowie die Förderung der Selbstständigkeit und der Aufbau sozialer Kontakte im Vordergrund. Die Bewohnerinnen und Bewohner setzen sich zudem mit der eigenen Erkrankung auseinander.

      Ziel ist, dank einer professionellen Betreuung die Persönlichkeit und das Selbstwertgefühl der Bewohnerinnen und Bewohner soweit zu stärken, dass sie ihren Alltag bewältigen können und eine möglichst gute selbstbestimmte Lebensqualität haben.

      Aufnahmeverfahren

      Interessierte kontaktieren das Team der VESO Wohngemeinschaft Im Lind unter Telefon 052 213 21 91. Nach einer unverbindlichen Besichtigung der WG und einem ersten Ge­spräch findet zu einem späteren Zeitpunkt ein Nachtessen mit einem zweiten Gespräch statt. Besteht dann weiterhin Interesse, meldet sich die oder der Interessierte an. 

      Über die Aufnahme in die Wohngemeinschaft entscheidet das Betreuungsteam. Nach einer dreimonatigen Probezeit wird die Aufnahme definitiv. 

      Tarif ab 01.01.2025

      • Personen mit IV-Rente (innerkantonal): CHF 4'840.–/Monat (Vollpension)
      • Personen mit IV-Rente (ausserkantonal): Ansatz wird durch interkantonale Verbindungsstelle IVSE festgelegt
      • Personen ohne IV-Rente (inner- und ausserkantonal): CHF 5'490.–/Monat (Vollpension)

      Tarif ab 01.01.2024

      • Personen mit IV-Rente (innerkantonal): CHF 4'750.–/Monat (Vollpension)
      • Personen mit IV-Rente (ausserkantonal): Ansatz wird durch interkantonale Verbindungsstelle IVSE festgelegt
      • Personen ohne IV-Rente (inner- und ausserkantonal): CHF 5'430.–/Monat (Vollpension)

      Ausserkantonale Finanzierung: IVSE anerkannt

      Frei ab sofort

      Behinderungsart
      • Psychische Behinderung
      Wohnform
      • Wohnen in der Aussenwohngruppe