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Informationen zum Standort

Das Ideale anstreben, das Mögliche verwirklichen

Die Heimgärten Aargau mit Standorten in Aarau und in Brugg bieten Lebensraum für Frauen mit psychischen Beeinträchtigungen. Unsere Angebote ermöglichen unseren Klientinnen eine selbstbestimmte Lebensgestaltung und sie sind auf ihre persönliche Lebenssituation ausgerichtet. Wir leisten dort gezielt Unterstützung, wo die individuellen Fähigkeiten eingeschränkt oder nicht verfügbar sind. Dazu bieten wir verschiedene abgestufte Wohn-, Arbeits- und Freizeitangebote, aus denen die Klientinnen selbstbestimmt und ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend wählen können.

Unser Handeln orientiert sich an der Unabhängigkeit, am Wohlbefinden und an der Entwicklungsmöglichkeit der Klientinnen. Unsere Klientinnen wählen zwischen den beiden Standorten Aarau oder Brugg. Sie leben dort entweder im Wohnhaus in der Grossgruppe, in WG’s oder in kleinen Wohnungen und Studios. 

Wir bieten auch ambulante Begleitung an den beiden Standorten Aarau und Brugg an. Die Wahl des Angebotes stützt sich auf die persönlichen Bedürfnisse und Möglichkeiten der einzelnen Klientin.  

Die Heimgärten sind vom Departement Bildung, Kultur und Sport, Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten anerkannt und haben gemäss dem Betreuungsgesetz einen Leistungsvertrag und somit Anspruch auf Mitfinanzierung durch den Kanton Aargau. 

Zudem verfügen die Heimgärten Aargau über bis zu 20 Plätzen mit Betriebsbewilligung für Frauen mit oder ohne IV-Rente.

Kontakt

Standort Brugg
Heimgärten Aargau
Standort Brugg
Jurastrasse 5
5200 Brugg

Aargau

Ausserkantonale Finanzierung: IVSE anerkannt

Behinderungsart

  • Psychische Behinderung

Tätigkeitsfelder

  • Malen / Werken / Gestalten
  • Handarbeit / Textiles / Nähen
  • Kochen / Backen / Hauswirtschaft

Wohnformen

  • Wohnen in der Institution
  • Wohnen in der Aussenwohngruppe
  • Einzelwohnen ohne eigenen Mietvertrag

Arbeitsform

  • Begleiteter Arbeitsplatz im ergänzenden Arbeitsmarkt (2. Arbeitsmarkt)

Arbeitsfelder

  • Textilien / Reinigung / Unterhalt / Wäscherei
  • Kreatives / Theater / Handarbeit

Freie Plätze

  • Tagesstruktur

    • Tagesstruktur

      Beschäftigungsplatz Tagesstrukur

      1 Tagestruktur-Platz per sofort


      Kontakt

      Ausserkantonale Finanzierung: IVSE anerkannt

      Behinderungsart
      • Psychische Behinderung
      Tätigkeitsfelder
      • Malen / Werken / Gestalten
      • Handarbeit / Textiles / Nähen
  • Wohnen

  • Arbeiten

    • Arbeiten

      Geschützter Arbeitsplatz

      1 Geschützter Arbeitsplatz (GAP) per sofort

      Kontakt

      Ausserkantonale Finanzierung: IVSE anerkannt

      Behinderungsart
      • Psychische Behinderung
      Arbeitsform
      • Begleiteter Arbeitsplatz im ergänzenden Arbeitsmarkt (2. Arbeitsmarkt)
      Arbeitsfelder
      • Textilien / Reinigung / Unterhalt / Wäscherei
      • Kreatives / Theater / Handarbeit

Informationen über die Institution "Heimgärten Aargau"

Tagesstruktur

52 Plätze (2 frei)

Wohnen

70 Plätze (2 frei)

Arbeiten

13 Plätze (2 frei)

Das Ideale anstreben, das Mögliche verwirklichen 

Die Heimgärten Aargau mit Standorten in Aarau und in Brugg bieten Lebensraum für Frauen mit psychischen Beeinträchtigungen. Unsere Angebote ermöglichen unseren Klientinnen eine selbstbestimmte Lebensgestaltung, die auf ihre persönliche Lebenssituation ausgerichtet ist. Wir leisten dort gezielt Unterstützung, wo die individuellen Fähigkeiten eingeschränkt oder nicht verfügbar sind. Dazu bieten wir verschiedene abgestufte Wohn-, Arbeits- und Freizeitangebote, aus denen die Klientinnen selbstbestimmt und ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend wählen können.

Unser Handeln orientiert sich an der Unabhängigkeit, am Wohlbefinden und an der Entwicklungsmöglichkeit der Klientinnen. Unsere Klientinnen wählen zwischen den beiden Standorten Aarau oder Brugg. Sie leben dort entweder im Wohnhaus in der Grossgruppe, in WG’s oder in kleinen Wohnungen und Studios. 

Wir bieten auch ambulante Begleitung an den beiden Standorten Aarau und Brugg an. Die Wahl des Angebotes stützt sich auf die persönlichen Bedürfnisse und Möglichkeiten der einzelnen Klientin.  

Die Heimgärten sind vom Departement Bildung, Kultur und Sport, Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten anerkannt und haben gemäss dem Betreuungsgesetz einen Leistungsvertrag und somit Anspruch auf Mitfinanzierung durch den Kanton Aargau. 

Zudem verfügen die Heimgärten Aargau über bis zu 20 Plätzen mit Betriebsbewilligung für Frauen mit oder ohne IV-Rente.