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Informationen über die Institution "Stationäre Wohnintegration"
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Wohnen
80 Plätze (1 frei)
Die Stationäre Wohnintegration richtet sich an sozial beeinträchtigte Personen, die – chronische psychische und körperliche Leiden aufweisen – nicht in der Lage sind, sich in einen regulären Heimbetrieb einzufügen – zur Abstinenz nicht willens oder nicht fähig sind – in anderen Wohnangeboten nicht angemessen betreut werden können – eine IV-Rente beziehen oder von der Sozialhilfe unterstützt werden.