Reinigung und Hauswartung
Mitarbeiterin / Mitarbeiter Reinigung und Hauswartung
VESO
Reinigung und Hauswartung
St. Gallerstrasse 41
8400 Winterthur

Die Arbeiten in der VESO Reinigung und Hauswartung
Bei der VESO Reinigung und Hauswartung arbeiten Menschen mit Beeinträchtigung im alltäglichen Umfeld, wo sie sich an einen regelmässigen Arbeitsrhythmus gewöhnen können. Sie werden sorgfältig auf ihre Aufgaben vorbereitet und von Fachpersonen begleitet. Bei der Festsetzung des Arbeitsvolumens und der Verteilung der Arbeiten wird auf die Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden Rücksicht genommen. Gemeinsam mit den Mitarbeitenden werden individuelle Förderziele vereinbart, überprüft und ausgewertet.
Zielgruppe
Menschen mit psychischer Beeinträchtigung und einer IV-Rente; ohne IV-Rente mit Kostengutsprache der Wohngemeinde.
Aufnahmebedingungen
- Der Wille zu arbeiten, ist vorhanden
- Sie/er versteht und spricht Deutsch
- Das vereinbarte Arbeitspensum kann eingehalten werden
- Einwandfreie Arbeitsqualität
- Zuverlässige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise
- Bereitschaft und Fähigkeit, teilbetreut oder selbständig zu arbeiten
- Die ärztliche Betreuung ist gewährleistet
- Massvolle Absenzen wegen Therapien, Arztbesuchen und /oder Krankheiten
- Keine akute Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder körperliche Pflegebedürftigkeit
- Keine akute Psychose oder akute Selbst- und Fremdgefährdung
Arbeitszeiten
- Vormittag: 08.00–11.30 Uhr
- Nachmittag: 13.00–16.30 Uhr
Die Arbeitseinsätze finden von Montag bis Freitag statt. Sie werden individuell mit jeder / jedem Mitarbeitenden festgelegt. Ziel ist es, die Wünsche der Auftraggeberinnen und Auftraggeber mit den Möglichkeiten der Mitarbeitenden in Einklang zu bringen.
Arbeitsentschädigung
Die Arbeit in der VESO Reinigung und Hauswartung wird gemäss den Richtlinien des Kantonalen Sozialamts leistungsbezogen entschädigt.
Aufnahmeverfahren
Interessierte kontaktieren die Leitung der VESO Reinigung und Hauswartung unter Telefon 052 234 80 30. Es findet ein Aufnahmegespräch statt und – nach positivem Bescheid – eine zweiwöchige Schnupperzeit. Diese Schnupperzeit ist Teil einer dreimonatigen Probezeit. Über die definitive Aufnahme wird nach Auswertung der Probezeit entschieden.