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Meinplatz

Stiftung Phönix Schwyz

Phönix Begleitetes Wohnen

Wohnen

  • Ambulante Begleitung und Betreuung in Ihrem Zuhause

    2 Angebote frei
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Begleitetes Wohnen - unser ambulantes Angebot im ganzen Kanton Schwyz

Psychiatrische Pflegeleistungen nach Art.7 Abs.2 KLV :

Die Pflegeleistungen in der psychiatrischen Pflege richten sich nach der Krankenpflegeleistungsverordnung, Art.7 Abs.2 KLV:

  • Massnahmen der Abklärung und Beratung
  • Massnahmen der Untersuchung und Behandlung: pflegerische Massnahmen zur Umsetzung der ärztlichen Therapie im Alltag, wie Einüben von Bewältigungsstrategien und Anleitung im Umgang mit Aggression, Angst, Wahnvorstellungen
  • Massnahmen der Grundpflege: Massnahmen zur Überwachung und Unterstützung der psychisch beeinträchtigen Person in der grundlegenden Alltagsbewältigung wie Erarbeitung und Einübung einer angepassten Tagesstruktur, zielgerichtetes Training zur Gestaltung und Förderung sozialer Kontakte, Unterstützung beim Einsatz von Orientierungshilfen und Sicherheitsmassnahmen 

Der Auftrag erfolgt mittels Bedarfsabklärung und ärztlicher Verordnung. 

Finanzierung: Die pflegerischen Leistungen richten sich nach den kantonalen Tarifen und Vorgaben. Sie werden gemäss ärztlicher Verordnung laut Krankenpflege-Leistungsvereinbarung (KLV),  unter Anrechnung von Selbstbehalt und Franchise, von den Krankenkassen übernommen. 


"begleitetes Wohnen» nach Art. 74 IVG:

Die Wohnbegleitung, auch "begleitetes Wohnen" genannt, ist eine Beratungs- und Unterstützungsleistung für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung. Sie ermöglicht es selbständig im privaten Wohnraum zu leben und einen stationären Aufenthalt zu vermeiden.  
Sie erhalten u.a. Unterstützung und Beratung zum Beispiel bei finanziellen und administrativen Angelegenheiten, die nicht in den Aufgabenbereich einer Beistandschaft fallen.
Der Stundenaufwand beträgt max. vier Stunden pro Woche.

Finanzierung: Die Kosten richten sich nach der geltenden Tarifordnung der Stiftung Phönix Schwyz. Die Leistungen der Wohnbegleitung können nicht über die Krankenkasse finanziert werden. Jedoch übernehmen je nach Situation der betreuten Person die Invalidenversicherung und / oder die Ergänzungsleistungen und/oder die Hilflosenentschädigung einen Teil der Kosten. Während des Aufnahmeverfahrens wird die Finanzierungsmöglichkeit geprüft. Bei Bedarf unterstützt das «Begleitete Wohnen» zusammen mit der «Aufnahme- und Koordinationsstelle» bei der Klärung und Ermöglichung der Finanzierung.

Unser Angebot ist in vielen Fällen eine Kombination aus psychiatrischen Pflegeleistungen und der Wohnbegleitung. Damit können wir Ihnen eine umfassende und individuelle Betreuung bieten. 
Ihr persönlicher Betreuungsbedarf wird zusammen mit Ihnen vor der ersten Begleitung abgeklärt.
 

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