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Meinplatz

Begriffs·erklärungen

Manche Wörter auf dieser Internet·seite sind schwer zu verstehen. Oder Sie wissen nicht: Was ist mit diesen Wörter gemeint? Hier erklären wir diese Wörter.

Angebote und Plätze

Mit Angebote und Plätze sind gemeint:

  • Tagesplätze.
  • Wohnplätze.
  • Arbeits·plätze.

Die Angebote und Plätze sind für erwachsene Menschen mit Behinderung.

  • Sie sind erwachsen?
  • Sie haben eine Behinderung?
  • Und Sie bekommen eine IV-Rente?

Dann können Sie hier ein Angebot oder einen Platz suchen.

Die Angebote sind in In·stitu·tionen für Menschen mit Behinderung.

Die In·stitu·tionen haben eine Bewilligung vom Kanton.
Das bedeutet:
Der Kanton hat erlaubt:
Diese In·stitu·tionen dürfen ihre Arbeit machen.

Tagesstruktur oder Tagesplätze

Ein Mensch kann nicht arbeiten?
Dann kann der Mensch einen Tagesplatz haben.
Tagesplatz bedeutet:
Der Mensch ist nur tagsüber an diesem Platz.
Der Mensch wohnt an einem anderen Ort.

An einem Tagesplatz hat der Mensch eine Beschäftigung.
Die Tagesplätze sind meistens in Tages·stätten.
Oder die Tagesplätze sind in Ateliers.

Die Menschen bekommen keinen Lohn.
Manchmal bekommen die Menschen ein kleines Sackgeld.

Die Beschäftigung am Tagesplatz ist ohne Druck.
Die Menschen müssen sich nicht beeilen.

Manchmal gibt es auch Tagesplätze direkt am Wohn·ort.

Das machen die Menschen am Tagesplatz:
Die Menschen sind am Tag in der In·stitu·tion.
Die Menschen machen etwas zusammen.
Zum Beispiel:

  • Malen.
  • Spielen.
  • Basteln.

Manchmal machen die Menschen auch einen Ausflug.

Wohnen und Wohnplätze (Wohn·formen)

In jedem Kanton gibt es andere Wohn·formen.

Hier wird erklärt was die Wohn·formen sind:

Wohnen in der In·stitu·tionen

Hier leben die Menschen zusammen in einer In·stitu·tionen.
Jeder hat ein eigenes Zimmer.
Aber alle teilen sich die Gemeinschafts·räume in einer In·stitu·tionen.
Zum Beispiel:

  • Die Badezimmer.
  • Die Wohnzimmer.
  • Die Esszimmer.

Die Menschen sind betreut.

Meistens gibt es Tag und Nacht Betreuung.

Wohnen in der Aussen·wohngruppen

Die Menschen leben in Wohngruppen.
Die Wohngruppen sind nicht in einer In·stitu·tionen.
Die Wohngruppen sind in einem Mehr·familien·haus.
Oder in einem Ein·familien·haus.

Jeder hat ein eigenes Zimmer.
Aber alle teilen sich die Gemeinschafts·räume in der Wohngruppe.
Zum Beispiel:

  • Das Badezimmer.
  • Das Wohnzimmer.
  • Die Küche.

Die Wohngruppen sind tagsüber betreut.

Oder am Morgen und am Abend betreut.

In den Mehr·familien·häusern gibt es noch andere Wohnungen.

In diesen Wohnungen leben Menschen ohne Behinderung.

Individuelles Wohnen ohne eigenen Miet·vertrag

Die Menschen leben alleine in einer Wohnung oder Studio.

Sie haben ein

  • Eigenes Zimmer.
  • Eigene Küche.
  • Eigenes Bad.

Die Wohnung oder Studio gehört zu einer In·stitu·tion für Menschen mit Be·einträchti·gung.
Sie haben keinen eigenen Mietvertrag.
Ihre In·stitu·tion kümmert sich um den Miet·vertrag.
Und die In·stitu·tion betreut Sie.

Die Menschen bekommen nur wenige Stunden in der Woche Betreuung.

Ambulante Wohn·begleitung mit eigenem Mietvertrag

Das bedeutet «ambulante Wohn·begleitung»:
Sie wohnen alleine.
Zum Beispiel:

  • In einem Zimmer.
  • In einer Wohnung.
  • In einem Haus.

Aber eine In·stitu·tion begleitet und betreut Sie.

Sie sind selbst der Mieter?

Dann haben Sie einen eigenen Miet·vertrag.

Struktur·wohngruppe und Intensiv·wohngruppe

Eine Struktur·wohngruppe ist eine kleine Wohngruppe.

Jeder Mensch hat hier sein eigenes Zimmer.
Die Menschen teilen sich die Gemein·schafts·räume.
Zum Beispiel:

  • Das Wohnzimmer.
  • Die Küche.
  • Das Esszimmer.

Die Struktur·wohngruppen sind meistens in einer In·stitu·tion.
Und meistens gibt es hier auch eine Tages·struktur.
Das bedeutet:
Die Menschen haben hier auch tagsüber eine Beschäftigung.

Ein Mensch braucht sehr viel Hilfe?
Dann kann der Mensch in einer Struktur·wohngruppe wohnen.
Hier bekommt der Mensch sehr viel Betreuung.
Die Betreuung ist am Tag und in der Nacht.

Wohnschulen und Wohntraining

Ein Mensch möchte selbständig wohnen?
Dann kann der Mensch in eine Wohnschule oder Wohntraining gehen.
In der Wohnschule lernt der Mensch wichtige Sachen zum Wohnen.

Ein Mensch geht zur Wohnschule?
Dann wohnt der Mensch in einer Wohngruppe.
Die Wohngruppen sind in Mehr·familien·häusern.
Jeder hat ein eigenes Zimmer.
Aber alle teilen sich die Gemeinschafts·räume in der Wohngruppe.
Zum Beispiel:

  • Das Badezimmer.
  • Das Wohnzimmer.
  • Die Küche.

Manchmal gibt es hier eine Tages·struktur.
Das bedeutet:
Die Menschen haben hier auch tagsüber eine Beschäftigung.

Der Mensch hat die Wohnschule abgeschlossen?
Dann muss der Mensch aus der Wohngruppe ausziehen.
Der Mensch kann dann selbständig in einer eigenen Wohnung wohnen.

Ent·lastung und Ferien

Sie leben alleine.
Oder Sie leben bei Ihrer Familie.
Ihre Familie betreut Sie.
Vielleicht will Ihre Familie in die Ferien fahren.
Oder Ihre Familie braucht eine Pause.  

Sie brauchen Betreuung in dieser Zeit?

Dann können Sie für einige Zeit in eine In·stitu·tion gehen.

Sie wohnen bei der In·stitu·tion in einer Wohngruppe.

Sie teilen sich Bad und Küche mit anderen Personen.

Die In·stitu·tion kümmert sich um Sie.

Vielleicht haben Sie tagsüber einen Tages·platz in der In·stitu·tion.

Am Tages·platz haben Sie eine Be·schäfti·gung.

Die Ferien von Ihrer Familie sind zu Ende?

Oder Sie brauchen keine Betreuung mehr?

Dann gehen Sie wieder nach Hause.

Geschlechts·spezifisches Angebot

Das bedeutet:

Eine Wohnform ist speziell nur für Frauen oder nur für Männer.

  • Männer leben nur mit Männern zusammen.
  • Frauen leben nur mit Frauen zusammen.

Zum Beispiel:

Eine Wohngruppe ist speziell für Frauen.

In der Wohngruppe leben keine Männer.

Oder ein Wohnheim ist speziell für Männer.

In dem Wohnheim leben keine Frauen.

Wohnen mit Assistenz

Sie suchen Assistenz?

  • Das finden Sie nicht auf meinplatz.ch.

Das bedeutet Assistenz:    
Sie wohnen selbst·ständig.
Aber Sie brauchen Hilfe beim Wohnen.
Zum Beispiel:

  •  Eine Person hilft Ihnen beim Einkaufen.
  •  Eine Person hilft Ihnen beim Umgang mit Geld.

Diese Hilfe nennt man «Assistenz».

Sie organi·sieren selbst die Assistenz?    
Das bedeutet:
Sie suchen sich selbst die Assistenz.
Und Sie kümmern sich selbst um die Assistenz.
Dann sind Sie selbst der Auftrag·geber.

Hier auf meinplatz.ch finden Sie keine Assistenz.     

  • Aber eine Beratungs·stelle hilft ihnen bei der Suche.

Link zu den Beratungs·stellen

Arbeiten und Arbeits·plätze (Arbeits·formen)

„Arbeiten“ bedeutet:

Sie haben einen Arbeitsvertrag.

Und Sie bekommen Lohn für Ihre Arbeit.

Die In·stitu·tion kann Ihre Arbeit verkaufen.

Zum Beispiel:

Sie arbeiten in einer Werkstatt.

Dort machen Sie Vogel·häuser aus Holz.

Die In·stitu·tion kann diese Vogel·häuser verkaufen.

Ein anderes Beispiel:

Sie arbeiten im Restaurant von einer In·stitu·tion.

Viele Leute gehen im Restaurant essen.

Also verdient die In·stitu·tion Geld mit Ihrer Arbeit.

Welche Berufe gibt es?

Das sehen Sie am besten bei der „Suche in 3 Schritten“.

Wählen Sie Arbeiten aus.

Dann klicken Sie auf "Welches Angebot suchen Sie genau?"

Dann sehen Sie eine Liste unter "In diesem Bereich möchte ich arbeiten (Arbeitsfelder)".

Der Arbeits·markt

  • Es gibt Arbeits·plätze auf dem allgemeinen Arbeits·markt.
  • Und es gibt Arbeits·plätze auf dem er·gänzenden Arbeits·markt.

Das bedeutet «allgemeiner Arbeits·markt»:

Sie arbeiten zusammen mit Menschen ohne Behinderung.

Sie müssen ein Ziel bei der Arbeit erreichen.

Sie haben oft Druck bei der Arbeit.

Das bedeutet «er·gänzender Arbeits·markt»:

Sie arbeiten zusammen mit Menschen mit Behinderung.

Der Arbeits·platz passt zu Ihrer Behinderung.

Sie können in Ihrem eigenen Tempo arbeiten.

Sie haben keinen Druck bei der Arbeit.

Arbeits·formen
Welche Arbeits·formen gibt es?
Sie sehen die Arbeits·formen bei der „Suche in 3 Schritten“.
Wählen Sie Arbeiten aus.
Dann klicken Sie auf "Welches Angebot suchen Sie genau?"
Dann sehen Sie eine Liste unter "So möchte ich arbeiten (Arbeitsformen)".

Das ist wichtig:
Manche Kantone sind unter·schiedlich.
Zum Beispiel:
Es gibt nicht alle Arbeits·formen.
Oder die Arbeits·formen sind anders.

Welche Arbeits·form passt für Sie am besten?

Die Beratungs·stellen beraten Sie gerne:

Arbeits·platz im er·gänzenden Arbeits·markt

Sie haben einen Arbeits·vertrag mit einer In·stitu·tion.
Die In·stitu·tion gehört zum er·gänzenden Arbeits·markt.
Dort arbeiten Sie mit anderen Menschen mit Behinderung zusammen.

Zum Beispiel: 

  •  in einer Werkstatt
  • in der Produktion
  • in der Haus·wirtschaft

Sie bekommen Begleitung an Ihrem Arbeits·platz.

Arbeits·platz im allgemeinen und im er·gänzenden Arbeits·markt

Sie haben einen Arbeits·vertrag mit einer In·stitu·tion.
Die In·stitu·tion gehört zum er·gänzenden Arbeits·markt.
Die In·stitu·tion verleiht Sie an den allgemeinen Arbeits·markt.

  • Die In·stitu·tion schickt eine ganze Gruppe von Menschen mit Behinderung. 
  • Oder die In·stitu·tion schickt Sie alleine an den Arbeits·platz.

Sie arbeiten also manchmal im allgemeinen Arbeits·markt.
Oder vielleicht arbeiten Sie auch die ganze Zeit im allgemeinen Arbeits·markt.
Sie brauchen Unter·stützung bei der Arbeit?
Dann bekommen Sie Begleitung an Ihrem Arbeits·platz.

Arbeits·platz im allgemeinen Arbeits·markt mit Begleitung

Sie haben einen Vertrag mit einem Arbeit·geber vom allgemeinen Arbeits·markt.
Aber Sie bekommen Unter·stützung von einer In·stitu·tion.

Vielleicht brauchen Sie Hilfe.

Dann begleitet die In·stitu·tion Sie am Arbeits·platz.

Vielleicht braucht Ihr Arbeit·geber Beratung.

Dann berät die In·stitu·tion Ihren Arbeit·geber.

Und Ihr Arbeit·geber kann Sie noch besser unter·stützen.

Finanzierung (IVSE)

Ausserkantonale Finanzierung (IVSE)

Vielleicht sehen Sie auf einem Stand·ort oder auf einem freien Angebot diese In·forma·tion: "IVSE anerkannt"

Illustration IVSE anerkannt

Darum geht es:
Sie können Ihren Platz nicht selbst bezahlen?
Dann bezahlt meistens Ihr Wohnkanton die Kosten für den Platz.

Ist der Platz nicht in Ihrem Wohnkanton?
Auf dem Platz ist die In·forma·tion "Ausserkantonale Finanzierung: IVSE anerkannt".
Dann bezahlt Ihr Wohnkanton wahr·scheinlich auch diesen Platz.

Sehen Sie das "IVSE anerkannt" nicht.

Der Platz ist nicht in Ihrem Wohnkanton?
Dann bezahlt Ihr Wohnkanton den Platz vielleicht nicht.

Kantonale Finanzierung: Beitrags·berechtigt oder Anerkannt

Beitrags·berechtigt bedeutet:
Eine In·stitu·tion bekommt Geld vom Kanton.
Eine In·stitu·tion ist beitrags·berechtigt?
Dann kann die In·stitu·tion auch Plätze mit viel Betreuung anbieten.
Das bedeutet:
Ein Mensch braucht viel Hilfe?
Dann gibt es für diesen Menschen hier vielleicht ein Angebot.

Illustration von verschiedenen Briefumschlägen

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