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Meinplatz

Wohnbegleitung

ambulante Wohnbegleitung

3 Angebote frei
Ab sofort

Bedingungen für einen Eintritt:

  • Für Sozialhilfebeziehende ist eine schriftliche Indikation notwendig. Beispielsweise: ärztliche Bezugsperson oder Klinik, zuweisende Behörde/Institution, zuweisender Sozialdienst, etc.
  • Spezielles für Zuweisende aus dem Beriech Vollzug und Justiz: Die ambulante Wohnbegleitung muss als Weisung für eine bedingten Entlassung oder als Weisung während der Probezeit verfügt werden
  • Über einen Antrag auf vorgezogenen Leistungsbezug (IV/EL) oder Antrag auf provisorische Kostenübernahmegarantie (Sozialhilfe), ist ein Eintritt vor der Ermittlung der Bedarfsstufe nach IHP (individueller Hilfeplan) möglich
  • Wohnung: Sie verfügen bereits über eine eigene Wohnung oder ein möbliertes Zimmer mit eigenem Mietvertrag oder haben in absehbarer Zeit die Möglichkeit dazu

Allgemein gilt, dass die Einstufung nach IHP möglichst vor Eintritt erfolgt ist und die Klient*innen eine Wohnung haben.

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