Ambulante Sozialbegleitung im Kanton Aargau
Ambulante Wohnbegleitung mit eigenem Mietvertrag
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Wir unterstützen und begleiten Sie in Ihrem eigenen zu Hause. Sei dies im Bereich Wohnen, wie auch in der Freizeit.
Wir werden im Kanton Aargau durch die zuständigen Stellen wie Soziale Dienste, Beistandschaften, KESB oder weitere beauftragt und finanziert. Eine Kostenübernahme durch das Kantonale Sozialamt ist nicht möglich. Jedoch ist auch eine Selbstfinanzierung möglich.
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