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entero Betreutes Wohnen

Standort Brugg

Logement

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LANGZEITWOHNEN

Das Angebot Langzeitwohnen richtet sich an Klientinnen und Klienten mit einer IV-Rente, die das Setting für mindestens ein Jahr nutzen wollen. Sie gehen ihre Wiedereingliederung in ein - je nach persönlicher Voraussetzung und Möglichkeit - eigenverantwortliches und selbständiges Leben mit möglichst wenig Druck und mehr zeitlicher Kapazität an.

ZIELGRUPPE UND AUFNAHMEKRITERIEN

Unser Angebot richtet sich an Menschen mit Sucht- oder anderen Lebensproblemen, die Unterstützung auf dem Weg zur Selbständigkeit brauchen. Aufgenommen werden Männer und Frauen ab 16 Jahren, die in der Regel eine stationäre Suchttherapie abgeschlossen haben. Der Eintritt erfolgt freiwillig, d.h. ohne rechtliche Auflagen, im Rahmen des Massnahmenvollzugs nach Art. 60 StGB oder einer Fürsorgerischen Unterbringung (FU). Aufnahmen mit gesetzlichen Auflagen erfolgen nur nach Vorliegen einer entsprechenden Verfügung der zuständigen Behörde. Jugendliche unter 18 Jahren werden auch mit Auflagen der Jugendanwaltschaft / des Jugendgerichts aufgenommen und / oder das Einverständnis des Inhabers / der Inhaberin der elterlichen Gewalt muss schriftlich vorliegen.

WICHTIGE ZIELE DES AUFENTHALTS

Einüben und Stabilisieren einer ausgewogenen Lebensgestaltung unter Alltagsbedingungen:

  • Erweiterung und Erprobung von Selbständigkeit und Eigenverantwortung im lebenspraktischen Bereich
  • Integration in ein positives soziales Umfeld
  • Integration in ein positives berufliches Umfeld
  • Regelung der zukünftigen Wohn- und Lebenssituation

BETREUUNGSTEAM

Im entero Betreuten Wohnen werden die Klientinnen und Klienten von einem interdisziplinären Team von Fachleuten aus Psychologie / Sozialtherapie und Sozialpädagogik / Sozialarbeit unterstützt.

NACHBETREUUNG

Wir legen grossen Wert auf einen sorgfältigen Abschluss und planen gemeinsam mit den Klientinnen und Klienten die ersten Schritte im selbständigen Leben, Wohnen und Arbeiten. Unsere Begleitung im Rahmen der Nachbetreuung dauert in der Regel drei bis sechs Monate. Bei Bedarf kann die Betreuung im Rahmen der so genannten Wohnbegleitung auch langfristig weitergeführt werden. Grundsätzlich bieten wir folgende Formen der Nachbetreuung an: ambulante Wohnbegleitung, individuelle Nachbetreuung und / oder Vermittlung an weitere Fachstellen.

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